Eine Vertrags- und HonorarRechtsschutzversicherung hilft bei Honorarstreitigkeiten.
Wenn sich Architekten und Ingenieure mit ihrem Auftraggeber um das Honorar steiten müssen, kann der Rechtsstreit aufgrund der Streitwerte teuer werden. Im Prozessfall droht ein hohes Prozessrisiko, denn ein Prozess kann schließlich auch mit einer Niederlage enden - und in diesem Fall ist nicht nur das strittige Honorar verloren, sondern es werden auch Anwalts- und Gerichtskosten und Ausgaben für Sachverständige etc. fällig. Soll der Planer also in dieser Situation - nach Risikoabwägung - unter Umständen auf die Durchsetzung berechtigter Ansprüche verzichten und das Honorar zähneknirschend abschreiben?
Mit einer Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung können sich Architekten und Ingenieure gegen diese Risiken absichern.
Hinweis:
Wenn der Auftrageber den Zahlungsverzug mit dem Vorliegen baulicher Mängel begründet, greift in der Regel nicht die Honorar-Rechtsschutzversicherung sondern die
Berufshaftpflichtversicherung der Architekten/Ingenieure.
Die Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung wird von den Versicherern - gegen einen prozentualen Zuschlag - auch als Ergänzung der Berufs-Haftpflichtversicherung für Architekten / für Ingenieure angeboten.