Die Neue HOAI (6. Novellierung der HOAI) ist ab 18.08.2009 in Kraft.
Seit 18.08.2009, einen Tag nach ihrer Veröffentlichung (
Bundesgesetzblatt, 17.08.2009), ist die "HOAI 2009" in Kraft.
Am 12.06.09 hatte der Bundesrat der überarbeiteten HOAI ("Entwurf für die Neufassung der Verordnung über Honorare der Architekten – und Ingenieurleistungen - HOAI") zugestimmt.
Die Zustimmung hat der Bundesrat durchaus mit kritischen Tönen verbunden: In einer begleitenden Erklärung begrüßt der Bundesrat zwar die Anhebung der Honorarsätze, fordert aber zugleich eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der neuen HOAI. Problematisch findet er, dass verbindliche Honorarsätze allein bei Planungsleistungen vorgegeben sind. Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der HOAI Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Honorarstruktur, des Leistungsbildes, der Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie der Regelung zur Objektüberwachung zu berichten.
Die neue HOAI 2009 soll Anreize für kostensparendes Bauen schaffen, Bürokratie abbauen und mehr Freiräume für Vertragsgestaltung ermöglichen, um den Ansprüchen heutiger komplexer Planungsprozesse zu entsprechen. Durch ein so genanntes Baukostenmodell sind die Honorare künftig von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Grundlage sind dann die in der Entwurfsplanung berechneten Kosten. Alle Tabellenwerte werden um 10 Prozent erhöht.
[►Neue HOAI - Text]
[►Neue HOAI - Änderungen / Neuerungen]